Käuferfallen vermeiden Überraschung oder Reinfall? Was Sie über die neuen Secret-Packs wissen müssen
Saarbrücken · Secret-Packs und Mystery-Boxen versprechen Überraschungen, doch nicht alle Angebote sind seriös. Die Verbraucherzentrale Saarland gibt wichtige Tipps, wie Sie sich vor Enttäuschungen schützen können.
17.08.2024, 17:13 Uhr
Unter der Bezeichnung „Secret-Packs“ werden aktuell im Internet oder auch über aufgestellte Automaten Retouren oder nicht zustellbare Sendungen als „Überraschungspakete“ angeboten, berichtet die Verbraucherzentrale Saarland. Bei „Mystery-Boxen“ legt man sich meist auf eine Warenkategorie fest, zum Beispiel Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. „Der eigentliche Inhalt ist dann aber eine Überraschung“, erklärt die Verbraucherzentrale. Damit die Überraschung nicht in einer Enttäuschung endet, sollten Kunden die Angebote genau prüfen. Denn neben seriösen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden.
Angebote von „Mystery-Boxen“ genau prüfen
Ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein? Dann sollten Verbraucher genauer hinsehen, statt sich zu einem spontanen Kauf hinreißen zu lassen. Die Verbraucherzentrale rät als Schritt eins bei Angeboten auf Internetseiten zum Blick ins Impressum. Hier müssen die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Seite muss außerdem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. „Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Seiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm“, warnen die Experten.
Widerrufsrecht gilt auch für „Mystery-Boxen“ im Internet
Beim Kauf von Waren im Internet haben Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Inhalt des Überraschungspakets nicht gefällt oder nicht dem angegebenen Warenwert entspricht, kann der Widerruf erklärt und die Ware zurückgeschickt werden. „Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter jedoch nicht übernehmen“, erläutert die Verbraucherzentrale Saarland. Hat das Unternehmen seinen Sitz im Ausland, können daher hohe Rücksendekosten entstehen. Deshalb sollten Internetnutzer vorab prüfen, wo das Unternehmen sitzt und ob es kostenlose Retouren anbietet.
Einige Online-Anbieter verweigern jedoch das Widerrufsrecht. Sie behaupten, das Angebot würde nur für Händler gelten. Daher sei es nicht möglich zu widerrufen. Doch das ist nicht richtig: „Wenn der Online-Händler die Ware als Privatperson verkauft, gilt das allgemeine Verbraucherrecht und damit auch das Recht auf Widerruf“, so die Verbraucherzentrale Saarland.
Zahlungsmöglichkeiten bei Bestellungen immer prüfen
Auch die Zahlungsmöglichkeiten sollten genauer unter die Lupe genommen werden. Oft werden bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann die Vorkasse verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: Erst die Ware, dann das Geld, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollten Käufer auf eine Bestellung verzichten.
Vor Ort wird ‚die Katze im Sack‘ gekauft - kein Recht auf Rückgabe der „Mystery-Boxen“
Zudem gilt: In einem Geschäft vor Ort kaufen Kunden „die Katze im Sack“. Gefällt ihnen der Inhalt der Box nicht, haben sie erst einmal kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch. Es sei denn, das Geschäft sichert ihnen dies zu. Bietet ein Laden Umtausch aus Kulanz an, sollten sich Kunden vergewissern, ob dies auch für solche Boxen nach dem Öffnen gilt. Anders ist es, wenn die enthaltene Ware defekt ist. Diese können Kunden im Geschäft reklamieren, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland.
Haben Verbraucher die Box an einem Automaten gekauft, ist der Ansprechpartner für Reklamationen der Verkäufer der Ware, also der Betreiber des Automaten. Genauere Informationen darüber müssen am Automaten angebracht sein.
Weitere Infos zu diesem Thema unter www.verbraucherzentrale-saarland.de
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